Das Honorar beträgt zur Zeit pro Sitzung (50 Minuten) €106,00
Bei krankheitswertigen Störungen erhalten Sie auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss aktuell in der Höhe von € 33,70 (ÖGK), € 45,00 (SVS), € 48,80 (BVAEB) pro Sitzung.
Für KlientInnen mit sehr geringen finanziellen Mitteln steht eine begrenzte Anzahl von Krankenkassenplätzen zu Verfügung. Für diese KlientInnen übernimmt die zuständige Krankenkasse die gesamten Kosten.