Integrative Therapie, Scheidungsberatung
Die Integrative Therapie ist ein Therapieverfahren, das hauptsächlich Elemente dreier psychotherapeutischer Schulen verbindet:
- Aktive Psychoanalyse (Ferenczi)
- Klassische Gestalttherapie (Perls)
- Psychodrama (Moreno)
Sie ist eine Behandlungsform, die den gesamten Menschen in seiner Körperlichkeit, Emotionalität und seinem Denken erfasst. Mitberücksichtigt werden auch Kontexte, in die der Mensch eingebettet ist – dazu gehören das soziale (Familie, Schicht) und ökologische (Stadt, Land) Umfeld. Die Vertreter dieser therapeutischen Richtung sind der Auffassung, dass man einen Menschen nur verstehen kann, wenn man seine Lebensgeschichte, die gegenwärtige Situation sowie seine Zukunftswünsche und -erwartungen kennt.
Ein zentraler Punkt, der bei der Integrativen Therapie Beachtung findet, ist, dass die Persönlichkeit durch die gesamten positiven, negativen und defizitären Erfahrungen bestimmt wird, die der Mensch im Laufe seines Lebens macht. Entsprechend beeinflussen sie Gesundheit und Krankheit. Somit können sowohl krankmachende als auch gesundheitsfördernde Faktoren in jedem Lebensalter wirksam werden.
Krankheit entwickelt sich demnach aufgrund einer Verkettung von negativen Ereignissen (es gibt also in der Regel nicht die eine Ursache), deren Nachhaltigkeit die positiven und protektiven Erlebnisse überschattet. In der Integrativen Therapie gilt die Suche also nicht nur dem Belastenden, sondern es geht auch darum, das zu sehen und zu fördern, was Kraft und Halt gibt.
Auf der Basis von Respekt und Wertschätzung gegenüber den KlientInnen wird versucht, zu einer gemeinsamen Einschätzung der gegenwärtigen Situation zu gelangen und Einigkeit über Ziele und Inhalte der Therapie zu erreichen.
Über das Gespräch mit dem Therapeuten und mit dem möglichen Einsatz kreativer Medien (Malen und Zeichnen von Bildern, Rollenspiele, Schreiben von Briefen und Gedichten oder die Herstellung von Gebilden aus Ton …) wird es den KlientInnen ermöglicht, sich auszudrücken und mitzuteilen, sowie ihre Bedürfnisse, Wünsche und Gefühle wahrzunehmen. Es sollen dann Lösungs- beziehungsweise Veränderungsmöglichkeiten erarbeitet und anschließend in konkretem Verhalten erprobt werden.
Scheidungsberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz)
In der Scheidungsberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz) wird mit den Eltern besprochen, was es braucht, damit ihr Kind/ihre Kinder die Herausforderung der Trennung seiner/ihrer Eltern gut bewältigen können. Themen in der Scheidungsberatung sind unter anderem:
- Mögliche Veränderungen bei Kindern im Scheidungsprozess
- Wie Eltern ihre Kinder unterstützen können, damit sie diese „stürmische“ Zeit gut durchstehen
- Was unbedingt vermieden werden sollte („No-Gos“)
Die Eltern sind in dieser Scheidungsphase sehr gefordert, sind sie doch in dieser Zeit meist selbst sehr belastet.